D&O
Mehr Entscheidungen – mehr Haftung – mehr Versicherung
Die D&O-Versicherung für Manager, Vorstände, Geschäftsführer und mehr …
Aufgrund der sogenannten Geschäftsführerhaftung (Managerhaftung) haften Manager mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen. Zur Absicherung gibt es für Entscheidungsträger in Unternehmen die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) als Unterform der Vermögensschadenhaftpflicht-
versicherung. Empfehlenswert ist sie vor allem für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte von Unternehmen, aber auch Manager von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen.
D&O-Versicherungen schützen Manager vor Schadensersatzansprüchen aus dem Innen- und aus dem Außenverhältnis.
Die größte Zahl von Schadensfällen betrifft die Haftung von Managern im Innen-
verhältnis –Ansprüche, die das eigene Unternehmen gegen sie erhebt. Beispiels-
weise bei Einkommenseinbußen aufgrund von Fehlentscheidungen. Im Außen-
verhältnis tritt die D&O-Versicherung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ein. Etwa bei Falsch- oder Nichtabführung von Steuern oder Sozialversicherungs-
beiträgen.
Versicherungsnehmer der Directors-and-Officers-Versicherung sind in der Regel Unternehmen, nicht die Manager. Der Abschluss einer solchen Police soll den Fortbestand des Unternehmens sichern. Denn im Schadensfall können sehr hohe Summen oft nicht von den Verantwortlichen eingetrieben werden. Sollte das Unternehmen die D&O-Versicherung nicht übernehmen, können auch Manager
sie auf eigene Rechnung abschließen.
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